AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der MWS Design
Inhaltsverzeichnis
§1Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen MWS Design, Inhaber Maurice Schlebusch, Kerpengasse 2, 53332 Bornheim (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von Webdesign-, Entwicklungs- und digitalen Dienstleistungen.
(2) Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere: Webdesign, Marketing, Social Media, Digitalisierung sowie damit verbundene Beratungs- und Supportleistungen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§2Vertragsabschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Leistungserbringung nach Auftragserteilung durch den Kunden.
(3) Der Projektstart erfolgt nach Eingang der vereinbarten Anzahlung und Bereitstellung aller für den Projektbeginn erforderlichen Materialien und Informationen durch den Kunden.
§3Leistungen
(1) Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Die Leistungen können insbesondere umfassen:
- Konzeption und Gestaltung von Webseiten (UI/UX-Design)
- Marketing- und Sichtbarkeitsmaßnahmen
- Social-Media-Konzeption und Content-Erstellung
- Digitalisierung von Abläufen und Tool-Integration
- Content-Erstellung und -Pflege
- Beratung zu digitalen Strategien
(3) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Technik.
§4Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nicht anders vereinbart, gilt folgendes Zahlungsmodell:
(2) Bei umfangreicheren Projekten können Zwischenrechnungen nach Abschluss einzelner Projektphasen gestellt werden. Die genaue Aufteilung wird im Angebot festgelegt.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (bei Verbrauchern) bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (bei Unternehmern) zu berechnen.
§5Änderungswünsche und Mehraufwand
(1) Im vereinbarten Leistungsumfang sind in der Regel bis zu zwei Korrekturschleifen pro Projektphase enthalten, sofern im Angebot nicht anders angegeben.
(2) Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden als zusätzliche Leistungen behandelt und gesondert nach Aufwand berechnet.
(3) Der Auftragnehmer wird den Kunden vor Beginn der Mehrarbeit über den voraussichtlichen Mehraufwand informieren und eine Freigabe einholen.
(4) Nachträgliche Änderungen am bereits freigegebenen Design oder an der Struktur können zu Verzögerungen im Projektzeitplan führen.
§6Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Materialien und Informationen rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung, insbesondere:
- Texte und Inhalte
- Bilder und Grafiken (in ausreichender Auflösung)
- Logo und Corporate-Design-Vorgaben
- Zugangsdaten (Hosting, Domain, CMS)
- Feedback und Freigaben innerhalb vereinbarter Fristen
(2) Verzögerungen, die durch verspätete Zulieferung seitens des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können den Projektzeitplan entsprechend verschieben.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Materialien verfügt und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.
§7Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Kunde die einfachen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den im Rahmen des Auftrags erstellten Werken (Design, Programmierung, Inhalte) für den vereinbarten Verwendungszweck.
(2) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer.
(3) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die erstellten Arbeiten zu Referenzzwecken (Portfolio, Webseite, Social Media) zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Quellcode und technische Umsetzung gehen nach vollständiger Zahlung in das Eigentum des Kunden über. Verwendete Drittanbieter-Lizenzen (z.B. Plugins, Themes, Schriftarten) unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Anbieter.
§8Abnahme
(1) Nach Fertigstellung des Projekts wird der Kunde zur Prüfung und Abnahme aufgefordert. Die Abnahme erfolgt schriftlich (auch per E-Mail).
(2) Der Kunde hat das Projekt innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt das Projekt als abgenommen.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(4) Mit der Abnahme wird die Schlusszahlung fällig.
§9Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Störungen, Ausfälle oder Fehler, die durch Drittanbieter-Dienste (Hosting, Plugins, externe APIs, KI-Dienste) verursacht werden.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, sofern der Kunde keine angemessenen Datensicherungsmaßnahmen getroffen hat.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§10Wartung und Support
(1) Wartungs- und Supportleistungen sind nicht automatisch im Projektumfang enthalten und werden gesondert vereinbart.
(2) Optionale Wartungsverträge können folgende Leistungen umfassen:
- Regelmäßige Software- und Sicherheitsupdates
- Technische Überwachung und Monitoring
- Backup-Erstellung und -Verwaltung
- Performance-Optimierung
- Persönlicher Support bei technischen Fragen
(3) Wartungsverträge haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten und verlängern sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Laufzeit gekündigt werden.
§11Kündigung
(1) Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommt.
(2) Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages durch den Kunden ohne wichtigen Grund hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz der bereits entstandenen Aufwendungen.
(3) Bereits gezahlte Anzahlungen werden mit den bis zur Kündigung erbrachten Leistungen verrechnet. Ein darüber hinausgehender Erstattungsanspruch besteht nicht, sofern die Leistungen ordnungsgemäß erbracht wurden.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 30 Tagen die weitere Leistungserbringung einzustellen und den Vertrag zu kündigen.
§12Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers (Bornheim).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Stand: August 2024